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430.111 CH-BL

§ 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten - Inkrafttreten, Kündigung

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§ 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten · Inkrafttreten, Kündigung

1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

2. Sie kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahrs gekündigt werden.

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