430.111
CH-BL
§ 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten - Inkrafttreten, Kündigung
§ 8 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten · Inkrafttreten, Kündigung
1. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
2. Sie kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahrs gekündigt werden.