430.111
CH-BL
§ 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten - Verteilschlüssel
§ 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten · Verteilschlüssel
1. Die ausstellende Behörde nach § 1 zieht von den Gebühreneinnahmen vorab 30 Franken für ihren Aufwand ab.
2. Vom restlichen Betrag wird gutgeschrieben
a. dem Kanton Basel-Landschaft 64.17 Franken und
b. dem Kanton Basel-Stadt 155.83 Franken.