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430.111 CH-BL

§ 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten - Verteilschlüssel

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§ 5 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten · Verteilschlüssel

1. Die ausstellende Behörde nach § 1 zieht von den Gebühreneinnahmen vorab 30 Franken für ihren Aufwand ab.

2. Vom restlichen Betrag wird gutgeschrieben

a. dem Kanton Basel-Landschaft 64.17 Franken und

b. dem Kanton Basel-Stadt 155.83 Franken.

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