430.111
CH-BL
§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten - Gebühr
§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten · Gebühr
1. Die Gebühr für die kombinierte Gewerbeparkkarte beträgt 250 Franken.
2. Weitere Gebühren
a. Fahrzeugwechsel (gleicher Halter), 30 Franken;
b. Kontrollschildwechsel (gleicher Halter), 30 Franken;
c. Erstellen von Duplikaten, 30 Franken.
3. Bei einer vorzeitigen Rückgabe der kombinierten Gewerbeparkkarte erfolgt keine anteilmässige Rückerstattung an die Inhaberin beziehungsweise den Inhaber.