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430.111 CH-BL

§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten - Gebühr

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§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Ausgabe von Gewerbeparkkarten · Gebühr

1. Die Gebühr für die kombinierte Gewerbeparkkarte beträgt 250 Franken.

2. Weitere Gebühren

a. Fahrzeugwechsel (gleicher Halter), 30 Franken;

b. Kontrollschildwechsel (gleicher Halter), 30 Franken;

c. Erstellen von Duplikaten, 30 Franken.

3. Bei einer vorzeitigen Rückgabe der kombinierten Gewerbeparkkarte erfolgt keine anteilmässige Rückerstattung an die Inhaberin beziehungsweise den Inhaber.

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