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430.11 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Gebühren zum Strassengesetz

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§ 3 Verordnung über die Gebühren zum Strassengesetz

1. Für Bewilligungen der Bau- und Umweltschutzdirektion für Einmündungen in Kantonsstrassen und Trottoir- oder Stellplattenabsenkungen werden folgende Gebühren erhoben

a. für eine Einmündung in die Kantonsstrasse: 300 Fr.

b. für eine Trottoir- oder Stellplattenabsenkung: 200 Fr.

2. Bei grossem Verwaltungsaufwand oder komplizierten Verhältnissen kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr bis 400 Fr. erhoben werden.

3. Die Bearbeitungs- oder Grundgebühr ist auch zu entrichten, wenn das Gesuch abgewiesen oder zurückgezogen wird.

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