430.11
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren zum Strassengesetz
§ 3 Verordnung über die Gebühren zum Strassengesetz
1. Für Bewilligungen der Bau- und Umweltschutzdirektion für Einmündungen in Kantonsstrassen und Trottoir- oder Stellplattenabsenkungen werden folgende Gebühren erhoben
a. für eine Einmündung in die Kantonsstrasse: 300 Fr.
b. für eine Trottoir- oder Stellplattenabsenkung: 200 Fr.
2. Bei grossem Verwaltungsaufwand oder komplizierten Verhältnissen kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr bis 400 Fr. erhoben werden.
3. Die Bearbeitungs- oder Grundgebühr ist auch zu entrichten, wenn das Gesuch abgewiesen oder zurückgezogen wird.