427.11
CH-BL
§ 8 Verordnung über Bewilligungs- und Kontrollgebühren im Abfallwesen - Sachauslagen und Laboruntersuchungen
§ 8 Verordnung über Bewilligungs- und Kontrollgebühren im Abfallwesen · Sachauslagen und Laboruntersuchungen
1. Sachauslagen und Laboruntersuchungen werden nach dem effektiven Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.