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427.11 CH-BL

§ 8 Verordnung über Bewilligungs- und Kontrollgebühren im Abfallwesen - Sachauslagen und Laboruntersuchungen

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§ 8 Verordnung über Bewilligungs- und Kontrollgebühren im Abfallwesen · Sachauslagen und Laboruntersuchungen

1. Sachauslagen und Laboruntersuchungen werden nach dem effektiven Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

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