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427.11 CH-BL

§ 6 Verordnung über Bewilligungs- und Kontrollgebühren im Abfallwesen - Abgelehnte oder zurückgezogene Gesuche

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§ 6 Verordnung über Bewilligungs- und Kontrollgebühren im Abfallwesen · Abgelehnte oder zurückgezogene Gesuche

1. Für Gesuche, die abgelehnt werden, wird die ganze Bewilligungsgebühr erhoben.

2. Wird ein Gesuch vor Erteilung der Bewilligung zurückgezogen, so kann der effektive Aufwand in Rechnung gestellt werden.

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