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§ 8 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Auffüllungen, Abgrabungen und Biotope, Teiche und Bewässerungsanlagen

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§ 8 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Auffüllungen, Abgrabungen und Biotope, Teiche und Bewässerungsanlagen

1. Die Gebühr für Auffüllungen und Abgrabungen sowie Biotope, Teiche und Bewässerungsanlagen beträgt bei einem Volumen

a. bis 500 m³: CHF 144.-;

b. von 500-5'500 m³: CHF 1'200.-;

c. von 5'500-100'000 m³: CHF 2'400.-;

d. pro weitere 100'000 m³: CHF 2'400.-.

2. Werden diese Bauten und Anlagen mit separatem Baugesuch eingereicht, so wird zusätzlich eine Grundgebühr von CHF 255.- erhoben.

3. Bei landwirtschaftlich bedingten Auffüllungen und Abgrabungen und Bewässerungsanlagen ausserhalb Baugebiet gilt die Gebührenobergrenze von § 2 Abs. 3.

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