425.11
UVPEIEVIA
CH-BL
§ 7 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Parkierungsanlagen
§ 7 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Parkierungsanlagen
1. Bei Garagen, Einstellhallen, gedeckten Abstellplätzen usw. beträgt die Gebühr
a. bei 1-10 Plätzen: CHF 290.-/Platz;
b. bei 11-30 Plätzen: CHF 145.-/Platz;
c. ab 31 Plätzen: CHF 72.-/Platz.
2. Werden Parkierungsanlagen mit separatem Baugesuch eingereicht, so wird zusätzlich eine Grundgebühr von CHF 255.- erhoben.