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§ 7 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Parkierungsanlagen

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§ 7 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Parkierungsanlagen

1. Bei Garagen, Einstellhallen, gedeckten Abstellplätzen usw. beträgt die Gebühr

a. bei 1-10 Plätzen: CHF 290.-/Platz;

b. bei 11-30 Plätzen: CHF 145.-/Platz;

c. ab 31 Plätzen: CHF 72.-/Platz.

2. Werden Parkierungsanlagen mit separatem Baugesuch eingereicht, so wird zusätzlich eine Grundgebühr von CHF 255.- erhoben.

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