425.11
UVPEIEVIA
CH-BL
§ 4 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Bauten für Industrie, Gewerbe, Handel, Sport und Erholung sowie für öffentliche Einrichtungen
§ 4 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Bauten für Industrie, Gewerbe, Handel, Sport und Erholung sowie für öffentliche Einrichtungen
1. Bei Baugesuchen für Neu-, An- und Umbauten mit einem Volumen bis 500 m³ beträgt die Grundgebühr CHF 255.-. Diese Gebühr erhöht sich pro 100 m³ Gebäudevolumen um je CHF 165.-.
2. Bei Baugesuchen für Neu-, An- und Umbauten ab einem Volumen von 500 m³ beträgt die Grundgebühr CHF 720.-. Diese Gebühr erhöht sich pro 500 m³ Gebäudevolumen um je CHF 360.-.
3. Bei reinen Lagerhallen beträgt die Maximalgebühr CHF 36'000.-.