425.11
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CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Solaranlagen
§ 3 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Solaranlagen
1. Für baubewilligungspflichtige Solaranlagen (Fotovoltaikanlagen und thermische Anlagen) beträgt die Grundgebühr CHF 255.-.
2. Zusätzlich zur Grundgebühr wird eine Flächengebühr erhoben; pro angefangene 100 m² Solaranlagenfläche von CHF 60.-.
3. Die Maximalgebühr beträgt pro Gebäude CHF 1'200.-.
4. Für ausserordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewilligung der Solaranlagen wie Augenscheine, Gutachten usw. können zusätzlich zur Grundgebühr weitere Gebühren gemäss § 9 erhoben werden.