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§ 3 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Solaranlagen

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§ 3 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Solaranlagen

1. Für baubewilligungspflichtige Solaranlagen (Fotovoltaikanlagen und thermische Anlagen) beträgt die Grundgebühr CHF 255.-.

2. Zusätzlich zur Grundgebühr wird eine Flächengebühr erhoben; pro angefangene 100 m² Solaranlagenfläche von CHF 60.-.

3. Die Maximalgebühr beträgt pro Gebäude CHF 1'200.-.

4. Für ausserordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewilligung der Solaranlagen wie Augenscheine, Gutachten usw. können zusätzlich zur Grundgebühr weitere Gebühren gemäss § 9 erhoben werden.

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