425.11
UVPEIEVIA
CH-BL
§ 19 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Mahngebühr
§ 19 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Mahngebühr
1. Gebühr für 1. Mahnung CHF 40.-, Gebühr für 2. Mahnung CHF 100.-.