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§ 19 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Mahngebühr

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§ 19 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Mahngebühr

1. Gebühr für 1. Mahnung CHF 40.-, Gebühr für 2. Mahnung CHF 100.-.

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