425.11
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CH-BL
§ 11 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Vorentscheid mit Publikation
§ 11 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Vorentscheid mit Publikation
1. Für Vorentscheide mit Publikation (§ 91 RBV) werden erhoben
a. eine Grundgebühr von CHF 255.-;
b. pro Sachfrage CHF 150.-.
2. Die für den Vorentscheid entrichteten Gebühren können bei der Bemessung der Bewilligungsgebühren in Abzug gebracht werden, wenn das Baugesuch mit dem Projekt, das Gegenstand des Vorentscheids bildete, inhaltlich übereinstimmt.