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§ 1 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Wohnungsbauten

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§ 1 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Wohnungsbauten

1. Bei Baugesuchen für Neu-, An- und Umbauten beträgt die Grundgebühr

a. pro Einfamilienhaus: CHF 255.-;

b. pro Mehrfamilienhaus: CHF 720.-.

2. Diese Gebühr erhöht sich pro 1 m² Bruttogeschossfläche

a. bis zu 2000 m² um je CHF 6.-;

b. ab 2001 m² um je CHF 4.80.

Wohnungsbauten § 2 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden →

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