425.11
UVPEIEVIA
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden - Wohnungsbauten
§ 1 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden · Wohnungsbauten
1. Bei Baugesuchen für Neu-, An- und Umbauten beträgt die Grundgebühr
a. pro Einfamilienhaus: CHF 255.-;
b. pro Mehrfamilienhaus: CHF 720.-.
2. Diese Gebühr erhöht sich pro 1 m² Bruttogeschossfläche
a. bis zu 2000 m² um je CHF 6.-;
b. ab 2001 m² um je CHF 4.80.