§ 9 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Allgemeine Dienstleistungen und diverse Gebühren
§ 9 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Allgemeine Dienstleistungen und diverse Gebühren
1. Platzgeld
a. Lager-, Werkstattschiffe, schwimmende Geräte (pro t oder m³ / Tag) ab 1. Tag oder nach Überschreiten der Liegebewilligung: 0.011
b. Kleinfahrzeuge pro Tag ab 1. Tag, maximale Liegedauer 14 Tage: 15.00
c. alle übrigen gewerblich genutzten Schiffe (pro t oder m³ / Tag) nach Überschreiten der maximalen Liegefrist von 14 Tagen: 0.011
d. alle übrigen Schiffstypen (pro t oder m³ / Tag (mind.CHF 100.00)) ab 1. Tag: 0.20
2. Allgemeine Dienstleistungen
a. Einsatz Dienstauto und Material: 80.00
1. pro km: 1.00
b. Rapportkopien: nach Zeitaufwand
c. Putztraktor, pro Std.: 150.00
d. Grundtaxe Alarmorganisation: 100.00
e. Rechnungsstellung (schriftlich): 25.00
f. amtlicher Eintrag: 20.00
g. Versandkosten und Drucksachen: nach Aufwand
h. Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen: nach Aufwand
i. Verbrauchsmaterial: nach Aufwand
3. Fahrwegentschädigung (SRH und Externe)
a. Fahrpauschale innerhalb Hafengebiet und Hafen Weil am Rhein: 20.00
b. ausserhalb, pro km: 1.00
c. Wegpauschale Schiffsbauingenieur: 40.00
4. Entsorgungsgebühr Kabinenschiffe gemäss Abfallübereinkommen, Teil C
a. Entsorgungsgebühr pro Fahrgastbett Ankunfts- und Liegetag: 2.90
5. Personalaufwand
a. Nautischer Sachbearbeiter Mo- Fr 06:00-20:00: 100.00
b. Einsatzleiter / SUK Mo- Fr 06:00-20:00: 140.00
c. technischer Sachverständiger pro Std.: nach Honorarrechnung