§ 8 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Bescheinigungen und Bewilligungen
§ 8 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Bescheinigungen und Bewilligungen
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a. Bescheinigung Einzug Borddokument: 75.00
b. Bescheinigung Einbau / Funktion Fahrtenschreiber: 75.00
c. Bescheinigung Einbau / Funktion Radaranlage / Wendeanzeiger: 75.00
d. Bewilligung Sondertransport: 150.00
e. Bewilligung für Fahrten mit Überlängen / -breiten (Probefahrt): 150.00
f. Bescheinigung Anbringen Registerplakette inkl. Meldung an Schiffsregisteramt: 150.00
g. Bewilligung für Veranstaltungen im Hafengebiet: 150.00
h. Bewilligung für Veranstaltungen mit Liegen im Hafengebiet: 150.00
i. Bewilligung zum Liegen im Hafengebiet: 150.00
j. Benutzungsgebühr für nicht hafenlogistische Tätigkeiten pro m² / Tag: 1.10
k. Bewilligung Personentransport: 150.00
l. Nachricht für die Binnenschifffahrt (inkl. Widerruf): 150.00
m. schifffahrtspolizeiliche Anordnung (inkl. Widerruf): 150.00
n. Ausnahmebewilligung nach ADN (bei Abklärungen): 300.00
o. Umladebewilligung nach ADN: 300.00
p. Umladebewilligung flüssiger Güter nach ADN: 150.00
q. Parkkarte Jahreskarte: 120.00
r. Parkkarte Zweijahreskarte: 200.00
s. Parkkarte Zweitkarte (ohne Wechselkennzeichen): 120.00
t. Parkkarte Zweitkarte (mit Wechselkennzeichen): 60.00
u. Parkkarte Monatskarte: 15.00
v. Parkgebühren (Mo- Sa 06:00-24:00) bis max. 5 Std., pro Std.: 1.00
w. Parkgebühren (Mo- Sa 06:00-24:00) ab 6 Std., pro Std.: 1.50
x. Sonderaufwand für Bewilligungen: nach Aufwand