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§ 8 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Bescheinigungen und Bewilligungen

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§ 8 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Bescheinigungen und Bewilligungen

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a. Bescheinigung Einzug Borddokument: 75.00

b. Bescheinigung Einbau / Funktion Fahrtenschreiber: 75.00

c. Bescheinigung Einbau / Funktion Radaranlage / Wendeanzeiger: 75.00

d. Bewilligung Sondertransport: 150.00

e. Bewilligung für Fahrten mit Überlängen / -breiten (Probefahrt): 150.00

f. Bescheinigung Anbringen Registerplakette inkl. Meldung an Schiffsregisteramt: 150.00

g. Bewilligung für Veranstaltungen im Hafengebiet: 150.00

h. Bewilligung für Veranstaltungen mit Liegen im Hafengebiet: 150.00

i. Bewilligung zum Liegen im Hafengebiet: 150.00

j. Benutzungsgebühr für nicht hafenlogistische Tätigkeiten pro m² / Tag: 1.10

k. Bewilligung Personentransport: 150.00

l. Nachricht für die Binnenschifffahrt (inkl. Widerruf): 150.00

m. schifffahrtspolizeiliche Anordnung (inkl. Widerruf): 150.00

n. Ausnahmebewilligung nach ADN (bei Abklärungen): 300.00

o. Umladebewilligung nach ADN: 300.00

p. Umladebewilligung flüssiger Güter nach ADN: 150.00

q. Parkkarte Jahreskarte: 120.00

r. Parkkarte Zweijahreskarte: 200.00

s. Parkkarte Zweitkarte (ohne Wechselkennzeichen): 120.00

t. Parkkarte Zweitkarte (mit Wechselkennzeichen): 60.00

u. Parkkarte Monatskarte: 15.00

v. Parkgebühren (Mo- Sa 06:00-24:00) bis max. 5 Std., pro Std.: 1.00

w. Parkgebühren (Mo- Sa 06:00-24:00) ab 6 Std., pro Std.: 1.50

x. Sonderaufwand für Bewilligungen: nach Aufwand

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