§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Eichung von Binnenschiffen
§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Eichung von Binnenschiffen
1. Personalaufwand, Untersuchung und Eichaufnahme
a. Mo- Fr 07:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00: 45.00
b. Mo- Fr 04:30 - 07:00; 12:00 - 13:30 und 17:00 - 22:00: 150.00
c. Sa 04:30 - 22:00: 150.00
2. Eichung
a. Eichung und Nacheichung nach Art. 4 der Anlage zum Übereinkommen: 600.00
b. Eichung und Nacheichung nach Art. 5 der Anlage zum Übereinkommen: 300.00
c. erstmaliges Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 150.00
d. weiteres Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 30.00
e. Überprüfung der Angaben in einem Eichschein: 200.00
f. Änderung einer Angabe in einem Eichschein: 50.00
g. Mitteilung an ein anderes Schiffseichamt oder eine Zentralstelle: 50.00
3. Eichdokumente
a. Ausstellung eines Eichscheins, Ersatz,- oder Doppeleichscheins: 150.00
b. Verlängerung eines Eichscheins: 100.00