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421.17 CH-BL

§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Eichung von Binnenschiffen

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§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Eichung von Binnenschiffen

1. Personalaufwand, Untersuchung und Eichaufnahme

a. Mo- Fr 07:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00: 45.00

b. Mo- Fr 04:30 - 07:00; 12:00 - 13:30 und 17:00 - 22:00: 150.00

c. Sa 04:30 - 22:00: 150.00

2. Eichung

a. Eichung und Nacheichung nach Art. 4 der Anlage zum Übereinkommen: 600.00

b. Eichung und Nacheichung nach Art. 5 der Anlage zum Übereinkommen: 300.00

c. erstmaliges Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 150.00

d. weiteres Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 30.00

e. Überprüfung der Angaben in einem Eichschein: 200.00

f. Änderung einer Angabe in einem Eichschein: 50.00

g. Mitteilung an ein anderes Schiffseichamt oder eine Zentralstelle: 50.00

3. Eichdokumente

a. Ausstellung eines Eichscheins, Ersatz,- oder Doppeleichscheins: 150.00

b. Verlängerung eines Eichscheins: 100.00

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