Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.16 CH-BL

§ 4 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz - Erschliessungsbeitrag

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz · Erschliessungsbeitrag

1. Der Erschliessungsbeitrag beträgt 9.00 CHF pro m² erschlossene Baurechtsfläche.

2. Die Erschliessungsbeiträge sind geschuldet, sobald die Baurechtsfläche an das Kanalisationsnetz des Rheinhafens angeschlossen werden kann.

← § 3 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz Geltungsbereich § 5 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →