Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.16 CH-BL

§ 3 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz - Bewilligung für den Kanalisationsanschluss

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz · Bewilligung für den Kanalisationsanschluss

1. Die kantonale Bewilligung für den Anschluss an die Kanalisation des Rheinhafens erteilen die Rheinhäfen.

2. Diese unterbreiten die Gesuchsunterlagen dem Amt für Umweltschutz und Energie zur Stellungnahme.

← § 2 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz Geltungsbereich § 4 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →