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421.16 CH-BL

§ 1 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Finanzierung der Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz (nachfolgend: Rheinhafen), sowie die Kompetenz für die Anschlussbewilligung.

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