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421.15 CH-BL

§ 2 Verordnung über den Zuständigkeitsbereich der Hafenpolizei im Ordnungsbussenverfahren im Strassenverkehr

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§ 2 Verordnung über den Zuständigkeitsbereich der Hafenpolizei im Ordnungsbussenverfahren im Strassenverkehr

1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1995 in Kraft.

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