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421.14 CH-BL

§ 20 Verordnung über den Feuerschutz in den Tankanlagen der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft - Aufhebung des bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 20 Verordnung über den Feuerschutz in den Tankanlagen der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft · Aufhebung des bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 29. Oktober 1991 über den Feuerschutz in den Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft wird aufgehoben.

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