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421.13 CH-BL

§ 7 Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel - Zollverwaltung

Geltungsbereich - Hafenbehörden
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§ 7 Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel · Zollverwaltung

1. Die Zollkontrolle und die Zollabfertigung im Hafengebiet obliegen den der Direktion des I. Zollkreises in Basel unterstellten Zollinspektoraten Rheinhafen Basel-Kleinhüningen für den Rheinhafen Kleinhüningen, Rheinhafen Basel-St. Johann für den Rheinhafen St. Johann und die Rheinhäfen Birsfelden/Au für die Rheinhäfen Birsfelden/Au.

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