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421.13 CH-BL

§ 51 Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel - Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 51 Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel · Inkrafttreten; Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Hafenordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt werden die Hafenordnung vom 2./22./30. Juni 1959 für die Rheinhäfen beider Basel und die Verordnung vom 17. November 1970 betreffend Erhebung von Anlegegebühren für die internationale Personenschiffahrt aufgehoben.

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