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421.13 CH-BL

§ 20 Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel - Regelung des Schiffsverkehrs

Geltungsbereich - Schiffsverkehr
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§ 20 Hafenordnung für die Rheinhäfen beider Basel · Regelung des Schiffsverkehrs

1. Das Rheinschiffahrtsamt regelt den Schiffsverkehr im Hafengebiet.

2. Der Schiffsverkehr im Rheinhafen Basel-Kleinhüningen ist im einzelnen in Anhang V geregelt.

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