Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
421.1 CH-BL

§ 17 Staatsvertrag über die Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit unter dem Namen «Schweizerische Rheinhäfen» («Ports Rhénans Suisses», «Swiss Rhine Ports») (Rheinhafen-Vertrag) - Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsleitung

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (51 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 Rheinhafen-Vertrag · Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsleitung

1. Die Geschäftsleitung fasst die wichtigen hoheitlichen und kommerziellen Beschlüsse.

2. Die Mitglieder der Geschäftsleitung treffen die erforderlichen Massnahmen zur Erreichung der Unternehmensziele, zur Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats sowie zur Einhaltung des genehmigten Budgets.

3. Die Direktorin oder der Direktor hat unter Vorbehalt der Kompetenzen vorgesetzter Instanzen insbesondere folgende Aufgaben

a. Führung der SRH nach unternehmerischen Grundsätzen;

b. Einstellung des Personals;

c. Vertretung der SRH nach aussen;

d. Information des Verwaltungsrates über wichtige geschäftliche Angelegenheiten;

e. Abschluss von Baurechtsverträgen unter Beachtung der vom Verwaltungsrat erlassenen Richtlinien;

f. Abschluss von Pacht- und Mietverträgen.

4. Die Mitglieder der Geschäftsleitung unterstützen die Direktorin oder den Direktor in ihren oder seinen Aufgaben.

← § 16 Rheinhafen-Vertrag Staatsvertrag über die Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit unter dem Namen «Schweizerische Rheinhäfen» («Ports Rhénans Suisses», «Swiss Rhine Ports») (Rheinhafen-Vertrag) - Zweck, Rechtspersönlichkeit und Sitz § 18 Rheinhafen-Vertrag →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →