Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
420 IVöB CH-BL

§ 2 Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) - Veröffentlichungen (Art. 48 Abs. 1 IVöB)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 EG IVöB · Veröffentlichungen (Art. 48 Abs. 1 IVöB)

1. Die Auftraggebenden veröffentlichen Zuschläge, die ausserhalb des Staatsvertragsbereichs freihändig gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB erteilt wurden.

← § 1 EG IVöB Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) - Beitritt § 3 EG IVöB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →