420.12
AIMPCIAP
CH-BL
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Auftragsarten[[1]](#articletitle_text_fn_27017_2_1_c)
Anwendungsbereich
Art. 6 IVöB · Auftragsarten[[1]](#articletitle_text_fn_27017_2_1_c)
1. Im Staatsvertragsbereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf die in den Staatsverträgen definierten Aufträge, insbesondere
a. Bauaufträge über die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten;
b. Lieferaufträge über die Beschaffung beweglicher Güter, namentlich durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Mietkauf;
c. Dienstleistungsaufträge.
2. Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich findet diese Vereinbarung Anwendung auf alle Arten von öffentlichen Aufträgen.