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420.001 CH-BL

§ 7 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen - Ständige Gäste

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§ 7 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen · Ständige Gäste

1. Ständige Gäste im Beirat des öffentlichen Beschaffungswesens sind eine Vertretung der Rechtsabteilung der Bau- und Umweltschutzdirektion sowie des KIGA Baselland.

2. Der Beirat ist berechtigt, eine Vertretung der Gemeinden als ständige Gäste zu bestimmen.

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