420.001
CH-BL
§ 7 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen - Ständige Gäste
§ 7 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen · Ständige Gäste
1. Ständige Gäste im Beirat des öffentlichen Beschaffungswesens sind eine Vertretung der Rechtsabteilung der Bau- und Umweltschutzdirektion sowie des KIGA Baselland.
2. Der Beirat ist berechtigt, eine Vertretung der Gemeinden als ständige Gäste zu bestimmen.