Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
420.001 CH-BL

§ 6 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen - Finanzen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen · Finanzen

1. Der Beirat hat weder eine Ausgaben- noch Budgetkompetenz.

← § 5 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen Grundsatz § 7 Pflichtenheft des Beirats für das öffentliche Beschaffungswesen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →