Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410 CH-BL

§ 1 Gesetz über die Enteignung

Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (100 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Gesetz über die Enteignung

1. Dieses Gesetz findet auf alle Enteignungen Anwendung, die auf dem Gebiete des Kantons vorgenommen werden, mit Ausnahme der Enteignungen, die nach Bundesrecht durchzuführen sind.

Geltungsbereich § 2 Gesetz über die Enteignung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →