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CH-BL
§ 5 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung
§ 5 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1972 in Kraft und ist zu veröffentlichen.