402
CH-BL
§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung
§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung
1. Als Ausgangswert für die Belastungen des Gemeinde- und Kantonsstrassennetzes sind die für das Jahr 1990 prognostizierten Werte anzunehmen, sofern das heutige oder in naher Zukunft sich ergebende Verkehrsaufkommen nicht wesentlich grösser ist.