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402 CH-BL

§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung

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§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung

1. Als Ausgangswert für die Belastungen des Gemeinde- und Kantonsstrassennetzes sind die für das Jahr 1990 prognostizierten Werte anzunehmen, sofern das heutige oder in naher Zukunft sich ergebende Verkehrsaufkommen nicht wesentlich grösser ist.

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