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CH-BL
§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung
§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung
1. Zum Nachweis, dass die unter § 1 erwähnten Bedingungen erfüllt werden, sind mit der Baueingabe folgende Unterlagen einzureichen
a. Ganglinie der Verkehrsmenge, aufgeteilt nach Verkehrsarten (öffentlicher und privater Verkehr, Fussgänger, Radfahrer, Motorräder, Personenwagen, Lastwagen)
b. Verkehrsbeziehung unterteilt nach Verkehrsarten
c. Plan der Verkehrsführung mit Angaben der Spitzenbelastungen aller öffentlichen Strassen im relevanten Nahbereich
d. Leistungsnachweis der öffentlichen Strassen im relevanten Nahbereich
e. erreichbare Haltestellen des öffentlichen Verkehrsmittels.