Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400 CIHTCRBG CH-BL

§ 97 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Baulinienarten

Allgemeine Bauvorschriften - Abstände und Baulinien - Bau- und Strassenlinien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (173 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 97 RBG · Baulinienarten

1. Baulinien legen den Mindestabstand einer Baute fest

a. von bestehenden und geplanten Strassen, Wegen, Plätzen und Parkierungsflächen;

b. entlang von Schienenwegen;

c. entlang von Leitungen von regionaler Bedeutung;

d. entlang von Gewässern;

e. entlang von Waldrändern;

f. entlang von Schutzzonen;

g. entlang von Friedhöfen.

2. Gestaltungsbaulinien legen die Flucht eines Gebäudes verbindlich fest. Den Gestaltungsbaulinien gleichgestellt sind die im Rahmen der Zonenplanung ausgeschiedenen Gebäudegrundrisse oder Baufelder.

3. Weitere Baulinien können gelegt werden für

a. unterirdische Bauten und Bauteile;

b. einzelne Stockwerke;

c. Bauten und Anlagen, die dem Lärmschutz dienen.

4. Provisorische Baulinien können durch bestehende Bauten gezogen werden mit der Wirkung, dass im Falle der vollständigen Zerstörung nicht mehr vor diese Linie gebaut werden darf.

5. Werden Baulinien entlang von Waldrändern festgelegt, ist auf die örtlichen Waldverhältnisse Rücksicht zu nehmen, und es ist ein Mindestabstand von 10 m zur Waldgrenze einzuhalten. Bei Gebieten, die weitgehend mit rechtmässig erstellten Bauten näher als 10 m am Wald überbaut sind, kann eine Baulinie, der vorbestandenen Situation Rechnung tragend, auch mit einem geringeren Abstand zur Waldgrenze festgelegt werden. Bestehende Baulinien, die einen Mindestabstand von 10 m zum Wald nicht einhalten, müssen nicht angepasst werden, soweit sie ausserhalb des Waldes liegen.

← § 96 RBG Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Geltungsbereich § 98 RBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →