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CIHTCRBG
CH-BL
§ 75 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Geltungsbereich
Enteignung und Eigentumsbeschränkungen - Allgemeine Bestimmungen
§ 75 RBG · Geltungsbereich
1. Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten für alle Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, soweit sie durch planerische Massnahmen aufgrund der Raumplanungsgesetzgebung herbeigeführt werden und nicht Bundesrecht zur Anwendung kommt.