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400 CIHTCRBG CH-BL

§ 68 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Nutzungsplanung

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Durchführung der Baulandumlegung
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§ 68 RBG · Nutzungsplanung

1. Voraussetzung für die Auflage des Neuzuteilungsplanes ist eine rechtskräftige Nutzungsplanung, welche den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung sowie dieses Gesetzes entspricht.

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