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CIHTCRBG
CH-BL
§ 68 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Nutzungsplanung
Baulandumlegung und Grenzmutationen - Durchführung der Baulandumlegung
§ 68 RBG · Nutzungsplanung
1. Voraussetzung für die Auflage des Neuzuteilungsplanes ist eine rechtskräftige Nutzungsplanung, welche den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung sowie dieses Gesetzes entspricht.