Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400 CIHTCRBG CH-BL

§ 60 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Teilnahmepflicht und Anmerkung im Grundbuch

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Einleitung des Umlegungsverfahrens und Festlegung des Perimeters
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (173 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 60 RBG · Teilnahmepflicht und Anmerkung im Grundbuch

1. Durch den Beschluss der Baulandumlegung werden die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundstücke innerhalb des Umlegungsperimeters liegen, zur Teilnahme an der Umlegung verpflichtet.

2. Der Einbezug der Grundstücke in den Umlegungsperimeter wird im Grundbuch angemerkt.

← § 59 RBG Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Geltungsbereich § 61 RBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →