Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400 CIHTCRBG CH-BL

§ 56 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Umlegungsgebiet

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Grundsätze der Baulandumlegung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (173 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 56 RBG · Umlegungsgebiet

1. Das Umlegungsgebiet umfasst Grundstücke in der Bauzone. Es können auch anstossende Grundstücke ausserhalb der Bauzone zur Arrondierung und Entflechtung einbezogen werden.

← § 55 RBG Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Geltungsbereich § 57 RBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →