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400 CIHTCRBG CH-BL

§ 52 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Musterreglemente

Raumplanung - Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Spezielle Bestimmungen
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§ 52 RBG · Musterreglemente

1. Der Regierungsrat erstellt Musterreglemente für die Nutzungs- und Erschliessungsplanung, wobei u.a. Darstellungen, Definitionen und Berechnungsweisen in der Verordnung festgelegt werden.

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