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CIHTCRBG
CH-BL
§ 48 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Nutzungskonzentration
Raumplanung - Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Spezielle Bestimmungen
§ 48 RBG · Nutzungskonzentration
1. Die Gemeinden können bei der Aufhebung eines Teils einer Bauzone die wegfallende Nutzung über Teilzonen- oder Quartierpläne durch Nutzungskonzentration auf den verbleibenden Teil der Bauzone verlagern.