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400 CIHTCRBG CH-BL

§ 48 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Nutzungskonzentration

Raumplanung - Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Spezielle Bestimmungen
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§ 48 RBG · Nutzungskonzentration

1. Die Gemeinden können bei der Aufhebung eines Teils einer Bauzone die wegfallende Nutzung über Teilzonen- oder Quartierpläne durch Nutzungskonzentration auf den verbleibenden Teil der Bauzone verlagern.

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