Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
400 CIHTCRBG CH-BL

§ 40 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Verhältnis zu den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung

Raumplanung - Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Sondernutzungsplanung (Quartierplanung)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (173 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 40 RBG · Verhältnis zu den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung

1. Quartierpläne können von den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung abweichende Bestimmungen enthalten.

2. Zonenvorschriften, Strassennetz- sowie Bau- und Strassenlinienpläne gelten als aufgehoben, soweit sie im Widerspruch zu einem rechtskräftigen Quartierplan stehen.

← § 39 RBG Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Geltungsbereich § 41 RBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →