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CIHTCRBG
CH-BL
§ 40 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Verhältnis zu den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung
Raumplanung - Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Sondernutzungsplanung (Quartierplanung)
§ 40 RBG · Verhältnis zu den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung
1. Quartierpläne können von den Zonenvorschriften und der Erschliessungsplanung abweichende Bestimmungen enthalten.
2. Zonenvorschriften, Strassennetz- sowie Bau- und Strassenlinienpläne gelten als aufgehoben, soweit sie im Widerspruch zu einem rechtskräftigen Quartierplan stehen.