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CIHTCRBG
CH-BL
§ 36 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Erschliessungsreglemente
Raumplanung - Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Erschliessungsplanung
§ 36 RBG · Erschliessungsreglemente
1. Die Gemeinden erlassen Erschliessungsreglemente, in denen insbesondere die Art und die Funktion der Erschliessungsanlagen, die Trägerschaft, die Eigentumsverhältnisse, die Finanzierung und der Unterhalt geregelt werden.