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§ 2 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Kompetenzen der Gemeinden

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§ 2 RBG · Kompetenzen der Gemeinden

1. Die Gemeinden sind befugt, im Rahmen der übergeordneten Raumplanung sowie des übergeordneten Baurechts eigene Vorschriften zu erlassen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

2022.11.09.vv.3.1 · bl (Art. 2 IVHB)
Zoning Dispute Over Facade and Building Height Measurement
ndbar ist, sondern die (beigetretenen) Kantone verpflich- tet, ihr eigenes Recht nach den Bestimmungen des Vertrags zu gestalten (Art. 2 IVHB). Erst mit dem Erlass entsprechender kantonaler Bestimmungen erlangen die Bestimmungen der IVHB Gültigkeit für die Rechtsunterwor
2022.11.09.vv.3 · bl (Art. 2 IVHB)
Facade and Building Height Measurement Dispute
ndbar ist, sondern die (beigetretenen) Kantone verpflich- tet, ihr eigenes Recht nach den Bestimmungen des Vertrags zu gestalten (Art. 2 IVHB). Erst mit dem Erlass entsprechender kantonaler Bestimmungen erlangen die Bestimmungen der IVHB Gültigkeit für die Rechtsunterwor