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400 CIHTCRBG CH-BL

§ 19 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Nutzungszonen

Raumplanung - Ortsplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Rahmennutzungsplanung
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§ 19 RBG · Nutzungszonen

1. Es werden die folgenden Nutzungszonen unterschieden

a. Bauzonen,

b. Grünzonen,

c. Landwirtschaftszonen,

d. Waldareal,

e. Spezialzonen,

f. Zonen, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist oder in denen eine Nutzung erst später zugelassen wird.

2. Die Nutzungszonen können insbesondere durch Schutz- oder Gefahrenzonen überlagert werden.

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