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400 CIHTCRBG CH-BL

§ 152 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Aufhebung bisherigen Rechts
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§ 152 RBG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch dieses Gesetz werden insbesondere aufgehoben

a. das Baugesetz vom 15. Juni 1967;

b. das Dekret vom 27. Januar 1969 zum Baugesetz vom 15. Juni 1967;

c. der Landratsbeschluss vom 13. März 1975 über das Verfahren bei Schaffung neuer Verkaufsflächen;

d. die Verordnung vom 24. Mai 1988 über das Bauen ausserhalb der Bauzonen.

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