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§ 142 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Änderung des Gesetzes über die Enteignung

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Änderung bisherigen Rechts
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§ 142 RBG · Änderung des Gesetzes über die Enteignung

1. Das Gesetz vom 19. Juni 1950 über die Enteignung wird wie folgt geändert: ...

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