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CIHTCRBG
CH-BL
§ 13e Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Wirkung auf die Planungen
Raumplanung - Regionale Planung - Regionales Entwicklungskonzept
§ 13e RBG · Wirkung auf die Planungen
1. Regionale Entwicklungskonzepte sind in den kommunalen Richt- und Nutzungsplanungen, den regionalen Richtplanungen sowie in der kantonalen Richtplanung zu berücksichtigen.
2. Im Falle der ganzen oder teilweisen Nichtberücksichtigung der regionalen Entwicklungskonzepte sind die Gründe dazu darzulegen.