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§ 13d Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Regionales Entwicklungskonzept

Raumplanung - Regionale Planung - Regionales Entwicklungskonzept
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§ 13d RBG · Regionales Entwicklungskonzept

1. Die Gemeinden können ein regionales Entwicklungskonzept erstellen. Sie können dazu den Kanton beiziehen.

2. Das regionale Entwicklungskonzept kann Einzelthemen umfassen.

3. Das regionale Entwicklungskonzept bedarf der Genehmigung der Gemeinderäte aller an der Planung beteiligten Gemeinden.

4. Das regionale Entwicklungskonzept ist den Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräten zur Kenntnis zu bringen.

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