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§ 13b Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Kantonale Beiträge

Raumplanung - Regionale Planung - Regionalverbände
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§ 13b RBG · Kantonale Beiträge

1. Der Kanton leistet den Regionalverbänden eine einmalige Anschubfinanzierung für die Einführung und den Anfangsbetrieb einer Geschäftsstelle.

2. Die Anschubfinanzierung beträgt CHF 1.- pro Einwohnerin und Einwohner der Verbandsgemeinden.

3. Zudem kann der Kanton den Gemeinden und den Regionalverbänden Beiträge für Projekte gewähren, wenn diese von kantonaler Bedeutung sind oder Modellcharakter haben.

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