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CIHTCRBG
CH-BL
§ 13b Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Kantonale Beiträge
Raumplanung - Regionale Planung - Regionalverbände
§ 13b RBG · Kantonale Beiträge
1. Der Kanton leistet den Regionalverbänden eine einmalige Anschubfinanzierung für die Einführung und den Anfangsbetrieb einer Geschäftsstelle.
2. Die Anschubfinanzierung beträgt CHF 1.- pro Einwohnerin und Einwohner der Verbandsgemeinden.
3. Zudem kann der Kanton den Gemeinden und den Regionalverbänden Beiträge für Projekte gewähren, wenn diese von kantonaler Bedeutung sind oder Modellcharakter haben.