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CIHTCRBG
CH-BL
§ 136 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) - Strafen
Baupolizei- und Baubewilligungswesen - Gebühren, Strafen und Verwaltungsmassnahmen
§ 136 RBG · Strafen
1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Gesetz oder die sich darauf stützenden Erlasse und vollstreckbaren Verfügungen des Kantons und der Gemeinden verstösst, wird mit Busse bestraft.
2. In schweren Fällen kann die Busse auf CHF 100'000.- erhöht werden.
3. Widerrechtliche Gewinne werden nach den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches eingezogen.